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SWK 25, 1. September 1998, Seite 086

Doppelte Haushaltsführung

Die mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehrkosten sind u. a. dann zu berücksichtigen, wenn sich die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus dem Umstand einer in naher Zeit bevorstehenden Pensionierung des Steuerpflichtigen ergibt. - (§ 16 EStG) (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0063)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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