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SWK 25, 1. September 1998, Seite 085

Verfahren: Rechtsmittel

Wenn der Abgabenanspruch durch das Abweichen der Abgabenbehörde von der Abgabenerklärung keine Änderung erfährt, wird kein Recht des Abgabepflichtigen verletzt, es ist daher auch gegen einen solchen Bescheid kein Rechtsmittel zulässig. - (§ 188 BAO)

Das Finanzamt wich insoweit von den Abgabenerklärungen ab, als es bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von einer längeren Restnutzungsdauer ausging. Da die Hausgemeinschaft von der Bestimmung des § 28 Abs. 5 EStG 1988 Gebrauch gemacht hatte, wirkte sich die Kürzung der AfA nur auf die Höhe des steuerfreien Betrages aus, die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde erklärungsgemäß festgestellt.

„Sollten die für das Abweichen von der Abgabenerklärung maßgebenden Umstände in einem anderen (späteren) Verfahren letztlich dazu führen, daß Streit über Bestehen oder Ausmaß der Bemessungsgrundlage entsteht, so bietet dieses Verfahren die Möglichkeit entsprechender Rechtsverteidigung, ohne daß dem der allein in Rechtskraft erwachsene Spruch des früheren Bescheides entgegenstehen würde." (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. M...
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