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SWK 25, 1. September 1998, Seite 015

Einkommensteuer - Haflingerzucht als Liebhaberei

Haflingerzucht als Liebhaberei (§ 2 EStG)

Eine von einem Rechtsanwalt durchgeführte Haflingerzucht, die von 1975 bis 1981 nur Verluste von insgesamt 6,7 Mio. S erwirtschaftet hat, stellt eine Liebhaberei dar ().

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