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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 064

Erbschafts- und SchenkungsSt

Nach dem die Erbschafts- und Schenkungssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip unterliegt jedes vermögenswerte Recht, so auch vererbliche Rechte an einem Bestandsobjekt, der Besteuerung - (§ 20 Abs. 1 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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