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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 120

GrESt: Baulandvertrag

Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch ein Baulandvertrag, wenn er wesentliche Rechte enthält, wie sie sonst nur dem Eigentümer einer Liegenschaft zukommen. - (§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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