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FX-Kredit: Aufklärungspflicht über Wechselkursstützung
§§ 907b, 983, 1293, 1295, 1299, 1304 ABGB
Bei einem FX-Kredit ist über Zins-, Währungs- bzw Wechselkursrisiko und ggf über das Tilgungsträgerrisiko aufzuklären. Der Wegfall einer Wechselkursstützung (hier durch die Schweizerische Nationalbank) begründet dabei kein eigenständiges, vom allgemeinen Wechselkursrisiko zu trennendes Risiko, über das gesondert aufzuklären wäre.
Allein der Umstand, dass nach Kreditvertragsabschluss Beratungsgespräche stattfinden, führt noch nicht zum Zustandekommen eines selbständigen Auskunftsvertrags.
Aus der Begründung:
1. Nach stRsp des OGH sind Inhalt und Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters oder einer Bank – auch bei Abschluss oder Änderung eines FX-Kredits – vom Anlagemodell und von der Person des Kunden abhängig. Ausgehend vom konkreten Anlageziel und der konkreten Risikovorstellung des Kunden sind die typischen Risiken der in Aussicht genommenen Anlage darzustellen. Zudem muss über die Auswirkung des Risikogehalts des Finanzprodukts auf das verfolgte Anlageziel aufgeklärt werden (8 Ob 109/17p; 6 Ob 132/18g – jeweils mwN). Bei einem FX-Kredit ist über das Zinsrisiko und das Währungs- bzw Wechselkursrisiko, das sich auf die Kreditsumme au...