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SWK 26, 10. September 1998, Seite R 96

Gebührenpflicht

Sieht die Rechtsgrundlage eine Antragstellung für eine Mehrzahl von Erlaubnisscheinen in einer Eingabe vor, dann ist die Gebührenpflicht nur für ein einziges Ansuchen um Erteilung von Erlaubnisscheinen bis zu der im Formular angeführten Anzahl gegeben. - (§ 14 TPS Abs. 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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