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SWK 26, 10. September 1998, Seite R 96
Getränkesteuer: Dicksäfte
•Der Erlös aus dem Verkauf von Dicksäften fällt unter die Getränkesteuerpflicht. - (§ 2 Abs. 1 des OÖ-Gemeinde-Getränkesteuergesetzes, LGBl. für OÖ Nr. 15/1950 i. d. F. LGBl. Nr. 19/1974), (Abweisung)
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