Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Getränkesteuer: Bemessung
•Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer kommt es auf das Verhältnis des für Frühstücks-, Halb- oder Vollpension geforderten Gesamtpreises zum EntgeltS. R 96 der darin enthaltenen Frühstücksgetränke an. - (§ 4 Abs. 2 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1993, LGBl. Nr. 88), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()