Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer: Haftung
•Ein Geschäftsführer verstößt gegen die Gleichbehandlungspflicht und ist zur Haftung für Abgabenverbindlichkeiten heranzuziehen, wenn er die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft entsprechend anteilig dem Verhältnis aller Verbindlichkeiten zu den zur Verfügung stehenden Mitteln erfüllt. - (§ 7 Abs. 1 OÖ Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 30/1984), (Abweisung)
()