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SWK 26, 10. September 1998, Seite R 95
KommSt: Geschäftsführer
•Der einzige Geschäftsführer, der an einer GmbH zu 97% beteiligt ist, ist als Dienstnehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes anzusehen. - (§ 2 zweiter Halbsatz KommStG), (Abweisung)
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