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SWK 26, 10. September 1998, Seite S 576

Kann die Annahme eines Anbotes auf Abtretung eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungssteuerpflicht führen?

Absicht der Beteiligten und Gesamtbild des Abtretungsvorganges als wesentliche Kriterien

Dr. Josef Binder und Mag. Heidrun Mischitz

Grundsätzlich liegt bei Abtretung eines Geschäftsanteils gegen einen angemessenen Preis ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Wie ist ein solcher Vorgang jedoch zu betrachten, wenn zwischen der Vereinbarung über die Abtretung und der tatsächlichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils eine Wertänderung des Anteils eintritt und daher der Wert der Leistung nicht mehr der Gegenleistung entspricht?

I. Problematik

GmbH-Anteile sind gemäß § 76 Abs. 1 GmbHG übertragbar und vererblich. Im Abs. 2 wird außerdem festgelegt, daß die Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäftes unter Lebenden sowie Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteils eines Notariatsakts bedürfen.

Gründe für – somit sogar im GmbHG ausdrücklich erwähnte - Abtretungsanbote kann es viele geben. Sei es, daß die Gesellschafter einen fähigen Geschäftsführer mit einem solchen Angebot stärker an die Gesellschaft binden oder auch für besondere Verdienste S. S 577belohnen wollen; sei es, daß ein (Ehe)Partner den anderen zwar an seiner Gesellschaft beteiligen möchte, sich aber für den Fall einer Trennung absichern und jedenfalls die Möglichkeit eines Rückkaufs der Anteile sicherste...

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