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SWK 26, 10. September 1998, Seite 568

Auseinandersetzung der Erben und Vermächtnisnehmer hinsichtlich der Nachlaßgrundstücke

VfGH erleichert die Nachlaßteilung aus steuerrechtlicher Sicht

Mag. Dr. Friedrich Fraberger

Nach dem Tod des Erblassers setzen sich die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich des Nachlaßvermögens auseinander. Dies ist oftmals eine nicht nur betriebswirtschaftlich und psychologisch heikle Angelegenheit, sondern es besteht gerade bei der Aufteilung des Nachlaßvermögens unter den Berechtigten eine exponentiell erhöhte Gefahr, einen Abgabentatbestand zu verwirklichen, ohne sich dessen bewußt zu sein oder dies gewollt zu haben (vgl. z. B. Fraberger, Der steueroptimale Tod, Wien 1997, 276 ff. bzw. 630 ff.). Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom , B 2502/97 - entgegen allen Erwartungen - zumindestens aus grunderwerbsteuerlicher Sicht die Nachlaßteilung etwas erleichtert.

I. Definition der Erbauseinandersetzung und Überblick über dabei relevante Abgabenarten

Unter Erbauseinandersetzung versteht man im allgemeinen die Aufteilung des Nachlaßvermögens eines Verstorbenen (= Erblasser) unter den kraft Gesetz, Testament oder Erbvertrag daran Berechtigten. Dabei ist sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht zwischen den Erben (= Gesamtrechtsnachfolger), den Vermächtnisnehmern (= Einzelrechtsnachfolger hinsichtlich einer konkreten Sache od...

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