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SWK 26, 10. September 1998, Seite S 564

Immobilienfonds

Immobilienfonds

Eine Luxemburger Société d'Investment à Capital Variable (SICAV), die in Anteile an Gesellschaften investiert, welche sich ihrerseits an Immobilienprojekten beteiligen, ist dann nicht als nicht als ausländischer Investmentfonds i. S. d. § 42 InvFG anzusehen, wenn diese anderen Gesellschaften Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien erwirtschaften und regelmäßig mehr als 50% der Erträge des SICAV in der Überlassung oder Übertragung von Immobilien ihren Ursprung haben. In einem derartigen Fall würde der SICAV indirekt seine überwiegenden Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien erzielen und eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien i. S. d. § 14 Kapitalmarktgesetz darstellen. (

Eine Luxemburger Société d'Investment à Capital Variable (SICAV), die 97% ihres Vermögens in eine Luxemburger Holding investiert, welche sich ihrerseits an Immobilienprojekten beteiligt, ist dann nicht als ausländischer Investmentfonds i. S. d. § 42 InvFG anzusehen, wenn die Holding überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien erwirtschaftet und die Erträge dieser Holding auch regelmäßig mehr als 50% der Erträge des SICAV ausmachen. In einem derartigen...

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