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SWK 26, 10. September 1998, Seite 557

Steuerliche Behandlung von Dachfonds

BMF-Erlaß zur Ertragsermittlung bei Dachfonds und zur Situation bei Verkauf eines Dachfondsanteiles

Mag. Johann Adametz

Das Bundesministerium für Finanzen hat kürzlich einen Erlaß zum Thema „Dachfonds" veröffentlicht ( GZ 140611/125-IV/14/98, AÖFV Nr. 141/1998). Die Bildung dieses neuen Fondstyps wurde durch die Investmentfondsgesetznovelle 1998 und die Einfügung des § 20 a ermöglicht. Dachfonds sind Investmentfonds, die bis zu 100% ihres Vermögens in Anteile an anderen Kapitalanlagefonds investieren. Erlaubt ist ausschließlich der Erwerb von Anteilen inländischer und der Richtlinie des Rates vom , 85/611/EWG (OGAW-Richtlinie) entsprechender ausländischer Investmentfonds des offenen Typs. Neben der Investition in andere Kapitalanlagefonds darf nur in Bankguthaben (Gestionskapital), derivative Produkte unter Beachtung der Bestimmungen des § 21 InvFG sowie in Transaktionen gemäß § 4 Abs. 5 bis 8 InvFG (Pensionsgeschäfte, Zins- und Devisenswaps und Wertpapierleihen) investiert werden.

Allgemeines zur steuerlichen Behandlung eines Dachfonds

Besonders die Tatsache der Investition in andere Investmentfonds verursacht praktische Probleme bei der Ertragsermittlung für steuerliche Zwecke der Anteilinhaber. Der Erlaß schuf nunmehr im Vollzugswege eine entsprechende Erleichterung. Ob sich tatsächlich der gewünschte Erf...

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