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Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten
„Exponentielle Zunahme der Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich"
(SWK) – Am erschien im Amtsblatt der EG (ABl. C 250 vom , Seite 195 ff.) ein Bericht, der sich mit den Vorabentscheidungsersuchen beschäftigt, die dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften von den Gerichten der Mitgliedstaaten vorgelegt wurden. Daraus geht hervor, daß die österreichischen Gerichte „Musterschüler" sind, wenn es darum geht, Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten. Wörtlich heißt es im Bericht: „Auffällig ist die exponentielle Zunahme der Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich."
Aus den im folgenden abgedruckten Aufstellungen ergibt sich klar, daß die österreichischen Höchstgerichte auch absolut die höchste Zahl von Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt haben. Österreich hat im Jahr 1997 19 Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, Deutschland, das an zweiter Stelle liegt, nur 12. Wenn man nicht nur die Höchstgerichte nimmt, sondern auch alle anderen unterinstanzlichen Gerichte, liegt Österreich an dritter Stelle nach Italien und Deutschland. Die unterinstanzlichen Gerichte sind offenbar nicht ganz so vorlagefreudig wie die Höchstgerichte, was auch im Steuerrecht seine Bestätigung findet: nach unseren Informationen hat noch kein einziger Berufungssenat e...