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Die Ermittlung der angemessenen Entschädigung nach § 1168 ABGB
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, was unter einer angemessenen Entschädigung im Sinne des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB zu verstehen ist und welche Beiträge die Bauwirtschaft dazu leisten kann.
1. Problemstellung
Im Zusammenhang mit der rechtlichen Beantwortung der Frage, ob für die Geltendmachung von Mehrkosten wegen gestörten Bauablaufs Einzelnachweise erforderlich sind oder auch pauschale Nachweise zulässig sind, werden auch betriebswirtschaftliche und bauwirtschaftliche Themen berührt. So vermeint etwa Hock, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass bestimmte Produktivitätserwartungen dem Werklohn zu Grunde liegen würden.
Kodek vertritt die Auffassung, dass der Unternehmer dem Auftraggeber (Werkbesteller) Kalkulationsgewinne weiterreichen muss und trotz gestörten Bauablaufs nicht mehr verlangen kann, als er tatsächlich an Aufwand hatte. Dieses Postulat spricht für den konkreten Einzelnachweis der störungsbedingt ausgelösten Mehrkosten. Auch Schätzungen hätten wenig Platz.
Unstrittig dürfte aber folgende Regel sein: „Ein guter Preis bleibt ein guter Preis, ein schlechter Preis bleibt ein schlechter Preis.“ Dieses Postulat eröffnet andere Wege der Ermittlung und beruht auf dem Grundsatz, dass das zusätz...