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ÖBA 11, November 2019, Seite 835

IPO „light“

Renaissance des Dritten Marktes für österreichische Start-ups?

Jeannette Gorzala

Im Ergebnis war der Dritte Markt nach Umsetzung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2011 (GesRÄG 2011) für österreichische Aktienemittenten unzugänglich. Dies ergab sich aus rechtlichen Gründen (Namensaktie als Standardinstrument) in Verbindung mit technischen Hindernissen (mangelnde Handelsinfrastruktur für Namensaktien). Mit Inkrafttreten der jüngsten Novellierung des Aktiengesetztes (AktG) durch das STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) am haben österreichische Unternehmen erstmals wieder seit dem Jahr 2011 die Möglichkeit, über eine Notierung am Dritten Markt am Kapitalmarkt zu partizipieren. In diesem Zusammenhang erfolgte mit auch eine Neuausrichtung der Marktsegmente am Dritten Markt (direct market plus, direct market). Vor allem das Marktsegment direct market plus soll KMUs und Startups einen einfachen Kapitalmarkteinstieg durch niedrigere Gebühren und geringere Folgeverpflichtungen bei einem erhöhten Qualitäts-, Transparenz- und Publizitätsstandard ermöglichen. Als prominentes Beispiel nutzte die startup300 AG, ein Ecosystem für Startups und innovative Unternehmen, bereits am die Öffnung des Dritten Marktes für einen Börsegang (Initial Pub...

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