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SWK 7, 1. März 1997, Seite 27

"Werkvertrags²-Regelung

Mag. Dr. Thomas Keppert

Dem Fachsenat für Steuerrecht sind vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger drei Erlässe des BMAS zur sogenannten „Werkvertragsregelung" übermittelt worden:

• Sofern der Sachaufwand getrennt ausgewiesen wird, sind nach Ansicht des BMAS die darin enthaltenen nachgewiesenen, zur Erfüllung des Werkes erforderlichen Subhonorare nicht in den Entgeltbegriff einzubeziehen. Diese Ableitung ergibt sich nach Ansicht des BMAS auf interpretativem Weg aus § 49 Abs. 3 ASVG, wobei auf erforderliche Subhonorare, die im Wesen des Auftrages liegen und zu dessen Erfüllung dienen, abzustellen ist (BMAS Zl. 23.002/203-2/96 vom ). Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist der Meinung, daß diese Rechtsansicht zweifelhaft ist, schließt sich ihr aber an, um die Auftraggeber und Versicherten nicht mit zwei verschiedenen Rechtsansichten zu verunsichern!

• Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit dem EWR-Abkommen ist im Falle der Ausübung von einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten im In- und Ausland grundsätzlich nur ein EWR-Staat für die Wahrnehmung allfälliger Sozialversicherungspflichten zuständig. Für die Zuordnung der Zuständigkeit einer allfälligen Versicherungspflicht stellt sich die zentra...

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