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EuGH: Freizügigkeit
• Freizügigkeit: Ehegatte eines Gemeinschaftsangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates - (Art. 48 EGV)
Eine Person, die Staatsangehöriger eines Drittlands und Ehegatte eines Arbeitnehmers mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats ist, kann sich nicht auf das Recht aus Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft berufen, wenn der betreffende Arbeitnehmer niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt hat.
und C-65/96 Uecker und Jacquet (Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Landesarbeitsgerichtes Hamm)
Anmerkung: Im vorliegenden Fall ging es um Ehefrauen, die Staatsangehörige von Drittländern sind, deren Ehemänner aber deutsche Staatsangehörige sind, die in Deutschland wohnen, im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates arbeiten und niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt haben. Unter diesen Umständen kann sich ein Familienangehöriger eines die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzenden Arbeitnehmers nicht auf das Gemeinschaftsrecht in bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitn...