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SWK 22, 1. August 1997, Seite 87

Die Gewerberechtsnovelle 1997 im Überblick - Betriebsanlagenrecht

Teil 2: Betriebsanlagenrecht

Dr. Veronika Cortolezis

Das Betriebsanlagenrecht steht im Spannungsverhältnis zwischen den Interessen

der Anlagenbetreiber, die möglichst rasch und unter Einhaltung ihnen wirtschaftlich zumutbarer Umweltauflagen ihre Projekte durchführen wollen und

der Allgemeinheit, die die Einhaltung möglichst hoher Umweltstandards verwirklicht wissen will.

Somit wird dem Betriebsanlagenrecht (der Gewerbeordnung) aufgebürdet, den Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wirtschaft einerseits und den Interessen der Allgemeinheit andererseits zu leisten. Trotz der Unmöglichkeit dieses Unterfangens war ein deklariertes Ziel der Gewerberechtsnovelle 1997, das Betriebsanlagenverfahren zu beschleunigen. Durch die beabsichtigte Deregulierung des Verfahrensrechtes in Form der Verfahrenskonzentration, die im gewerblichen Betriebsanlagenrecht angesiedelt wurde, ist das Betriebsanlagenrecht noch mehr zum „Herzstück" des Umweltschutzrechts geworden. Umso mehr ist daher das Augenmerk auf das Anlagenrecht zu wenden.

Gewerbliche Betriebsanlage

Grundsätzlich ist unter einer gewerblichen Betriebsanlage zu verstehen:

• jede örtlich gebundene Einrichtung,

• die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit

• regelmäßig zu dienen bestimmt ist (§ 74 Abs. 1 GewO).

Der Genehmigungspflicht unterliegt die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, somit alle Einrichtungen, die sich in der Anlage befinden, auch wenn einzelne Maschinen, Geräte oder beim Betrieb vorkommende Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.

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