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ASoK 3, März 2015, Seite 117

Lohnsteuerbegünstigte Abfertigung bei wechselnder Beteiligung

RV/2100032/2011.

Wird einem Geschäftsführer anlässlich des Ausscheidens aus dem Anstellungsverhältnis mit seiner GmbH eine Abfertigung gewährt, ist für deren Einkünftezuordnung das Beteiligungsausmaß in den letzten 10 Jahren vor der Tätigkeitsbeendigung entscheidend.

Nur wenn in diesem Zeitraum die Zeiten der nicht wesentlichen (25 % nicht übersteigenden) Beteiligung überwogen haben, kann die Abfertigung unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit subsumiert und somit die Lohnsteuerbegünstigung des § 67 EStG in Anspruch genommen werden. Andernfalls ist die Abfertigung den selbständigen Einkünften zuzuordnen, wobei dies auch dann gilt, wenn im abgefertigten Zeitraum insgesamt (nicht aber in den letzten 10 Jahren) die Zeiten der nicht wesentlichen Beteiligung (im konkreten Rechtsprechungsfall sogar bei Weitem) überwogen haben.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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