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EuGH: Vermietung beweglicher Gegenstände
•Mehrwertsteuer: Unzulässige Befreiung für die Vermietung beweglicher Gegenstände - (Art. 2 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH: „Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ... verstoßen, daß sie eine Verwaltungsvorschrift einführte und beibehielt, die die nach Artikel 13 Teil B Buchstabe b dieser Richtlinie ausschließlich der Vermietung von Grundstücken vorbehaltene Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände erstreckte."
( Kommission/Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Dieses Vertragsverletzungsverfahren betraf eine von Frankreich bis Jahresbeginn 1996 angewendete Verwaltungsanordnung, wonach u. a. die Vermietung von Zelten, Wohnanhängern und Mobilheimen steuerbefreit war. Da nach ständiger Rechtsprechung des EuGH das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission gesetzt wurde (in diesem Fall Jänner 1995), wurde durch den EuGH eine Vertragsverletzung Frankreichs festgestellt.