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Übertragbarkeit oder Höchstpersönlichkeit von Anfechtungsrechten
Grundlagen und Folgefragen nach
Die Übertragbarkeit von Insolvenzanfechtungsrechten wurde lange einhellig abgelehnt, in jüngerer Zeit vermehrt diskutiert und nunmehr vom OGH in einer Grundsatzentscheidung befürwortet. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass dieser Umschwung sowohl den grundlegenden zivilrechtlichen Rahmenbedingungen als auch der Funktion und der Wirkungsweise des Anfechtungsrechts entspricht.
The assignment of claims arising out of antecedent transactions in insolvency proceedings was traditionally considered void. However, after discussion had emerged, the Austrian Supreme Court ruled in favor of the possibility to assign such claims in a recent landmark case. The paper shows how civil law foundations as well as principles of insolvency law support this juridical turnaround.
Stichwörter: Insolvenzanfechtung, Zession, Übertragbarkeit, Höchstpersönlichkeit, Gestaltungsrecht, Anfechtungstheorie, Rückgewähranspruch.
JEL-Classification: K 12, K 35.
1. Ausgangspunkt
1.1. Diskussionsstand
Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung wurden in der Literatur traditionell für unübertragbar gehalten, was ebenso traditionell so wenig Anlass zu Diskussionen war, dass die Aufmerksamkeitsschwelle zivilrechtlicher Werke zum Zes...