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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite R 142
USt bei Englisch-Lehrer
•Ein Englisch-Lehrer, der keine eigenen Schulräumlichkeiten hat, übt keine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit aus. - (§ 6 Z 11 UStG 1972), (Abweisung)
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