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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite 142

USt bei Englisch-Lehrer

Ein Englisch-Lehrer, der keine eigenen Schulräumlichkeiten hat, übt keine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit aus. - (§ 6 Z 11 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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