Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundstückshandel: Gewinnermittlung
•Bei der Gewinnermittlung eines Grundstückshandels, der dadurch entstanden ist, daß ein Landwirt sein Grundstück parzelliert und die Parzellen einzeln abverkauft, sind die Anschaffungskosten der Grundstücke zum Verkehrswert unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich um Bauerwartungsland handelt, anzusetzen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()