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Einheitlicher Gewerbebetrieb
•Zwei Elektrizitätswerke, von denen laut Grundbuch eines dem Ehemann und eines der Ehefrau gehört, können als einheitlicher Gewerbebetrieb gelten, wenn sie der Ehemann im eigenen Namen gemeinsam bewirtschaftet. - (§ 23 EStG 1972), (Abweisung)
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