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AnliegerleistungsG Sbg.
•Aufgrund einer Bauplatzerklärung entsteht eine neuerliche Beitragspflicht zur Kanalherstellung nur insoweit, als die längere Ausdehnung die dem früheren Beitrag zugrundegelegte Ausdehnung des betreffenden Bauplatzes überschreitet. - (§ 16 Abs. 2 sbg. AnliegerleistungsG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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