Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite 700

Firmenbucheintragungsgebühr EU-rechtswidrig!

Gibt es Rückforderungsmöglichkeiten?

Mag. Karl Mitterlehner und Mag. Thomas Schweiger

Mit Erkenntnis vom (97/16/0050, 0061) hat der VwGH je einen Bescheid, mit dem die Firmenbucheintragungsgebühr bei einer Gründung (TP 10 I lit. a Z 3 GGG) und einer Kapitalerhöhung (TP 10 I lit. c GGG) vorgeschrieben wurden, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben. Diese Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes wurden mit dem IRÄG (BGBl. I 114/1997) geändert, so daß für Eingaben, die nach dem beim Firmenbuch eingelangt sind, bereits neue Sätze (Fixgebühren) Anwendung finden. Der Gesetzgeber hat diesen Widerspruch der innerstaatlichen Regeln und des Gemeinschaftsrechtes offensichtlich erkannt.)

1. Die Richtlinie des Rates vom betreffend die indirekten Steuern und die Ansammlung von Kapital (69/335/EWG)

Nach dieser Richtlinie dürfen Mitgliedstaaten lediglich einen Höchstsatz von 1% als harmonisierte Abgabe, die als Gesellschaftsteuer bezeichnet wird, erheben (Art. 7 Abs. 2). Vorgänge, die der Gesellschaftssteuer nach der Richtlinie unterliegen, sind insbesondere auch „die Gründung einer Kapitalgesellschaft" (Art. 4 Abs. 1 lit. a) und „die Erhöhung des Kapitals ... durch Einlagen jeder Art" (Art. 4 Abs. 1 lit. c). „Abgesehen vo...

Daten werden geladen...