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Sonderregelung für Umsätze im Bereich des Gesundheitswesens (Ärzte)
Information der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland
(FLD) - Im Zusammenhang mit der ab in Kraft getretenen unechten Steuerbefreiung für Umsätze im Bereich des Gesundheitswesens ergeben sich insoweit für die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (US) 1997 die nachfolgenden Besonderheiten:
Quartalszahler
Für diese wurde die US zunächst am auf dem Abgabenkonto vorgeschrieben und am aus Zweckmäßigkeitsgründen wiederum zur Gänze storniert, sodaß überhaupt keine US zu entrichten ist.
Monatszahler
Laut einem Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen sollten als Berechnungszeitraum nur die Monate Jänner bis August des Jahres 1997 herangezogen werden.
Die US wurde zunächst am vorgeschrieben. Im Hinblick auf die in das Jahr 1997 hineinreichenden, jedoch noch das Jahr 1996 betreffenden Krankenkassenabrechnungen erfolgte am eine Berichtigung. Die ursprüngliche Vorschreibung wurde dabei storniert und auf Basis der für die Voranmeldungszeiträume April bis August 1997 auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuerbeträge wie folgt neu berechnet.
gebuchte USt-Beträge der Monate April 1997 bis August 1997
dividiert durch 5 (Monate)
multipliziert mit 8 (Monate), also hochgerechnet...