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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite S 698

Zweifelsfragen zum Vorsteuerabzug

Rechnungsausstellung muß durch einen Unternehmer erfolgen

Gerhard Gaedke

Der Vorsteuerabzug ist gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im besonderen wird die Frage der Rechnungslegung von einem anderen Unternehmer näher untersucht. Der Unternehmer kann die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen geltend machen. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere im Zusammenhang mit größeren Vorsteuermanipulationen wird hinkünftig für den Vorsteuerabzug von wesentlicher Bedeutung sein. Zuletzt hat sich in diesem Zusammenhang u. a. M. Lang, SWK-Heft 32/1997, Seite S 673, mit der Frage der handelsüblichen Bezeichnung von Waren in Rechnungen ausführlich beschäftigt.

Die Voraussetzungen scheinen auf den ersten Blick einigermaßen klar: Nur Steuerbeträge, die von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt werden, sind abzugsfähig. Nicht jeder, der eine Leistung erbringt und eine Rechnung darüber ausstellt, ist aber Unternehmer. Guter Glaube an das Vorliegen dieses Umstandes reicht nicht aus (Tipke/Lang, Steuerrecht, 14. Auflage, Tz. 124 zu § 13), die Unternehmereigenschaft des Leistenden muß objektiv nach den „Kriterien des § 2 UStG 1994 gegeben sein" (Ruppe, UStG 1994, § 12, Tz. 32).

Sel...

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