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SWK 34, 1. Dezember 1997, Seite 695

Zeitpunkt des Entstehens des Sanierungsgewinnes

(BMF) - Nach Rechtsprechung ist eine Schuld, solange nicht einwandfrei feststeht, daß sie ganz oder teilweise erloschen ist, mindestens mit dem Betrag zu bewerten, den der Steuerpflichtige bei Eingehen der Schuld schuldig geworden ist. Im Falle eines Ausgleiches ist erst ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ausgleichsquote, das ist durch Zahlung der Quote, mit Sicherheit eine Befreiung von Verbindlichkeiten anzunehmen ().

Daran vermag eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie allein grundsätzlich nichts zu ändern, weil dadurch die Möglichkeit des Widerrufs des Zwangsausgleiches nicht beseitigt wird bzw. die Erfüllung der Ausgleichsbedingungen nicht gesichert ist. (

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