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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite 49

Werbungskosten: Arbeitszimmer

Gelegentliche berufliche Studien oder Besprechungen in einem als Herrenzimmer eingerichteten Raum einer Privatwohnung ermöglichen nicht, daß das betreffende Zimmer als Arbeitszimmer, dessen Kosten abzugsfähige Werbungskosten sind, behandelt wird - (§ 20 EStG 1988 in der für 1990 geltenden Fassung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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