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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite 49

Bescheid: Begründung

Es ist als Begründung eines Steuerbescheides ausreichend, daß angegeben wird, der Bescheid sei entsprechend der Erklärung des Steuerpflichtigen ergangen - (§ 93 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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