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Einkommensteuer - Liebhaberei und Spekulationsüberschuß
Liebhaberei und Spekulationsüberschuß (§§ 2, 30 EStG)
Nach der jüngsten Rechtsprechung des VwGH zu den Schuldzinsen bei den Spekulationseinkünften bedarf es einer einkunftsquellenübergreifenden Betrachtung, will man einen Doppelabzug von Zinsen verhindern. Damit seien auch Spekulationsüberschüsse aus der Veräußerung von Mietgebäuden bei der Liebhabereibeurteilung einzubeziehen (Reinhold Beiser in RdW 1997, 153).