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ÖBA 4, April 2018, Seite 293

Keine Pflicht zur Aushändigung des Emissionsprospekts

§§ 1293, 1299 ABGB

Die Bank trifft im Allgemeinen keine Pflicht zur Ausfolgung von Kapitalmarktprospekten.

Aus der Begründung:

Der Kl kaufte über Vermittlung der bekl Bank 2006 geschlossene Immobilen-Fonds zu € 150.000.

Die Vorinstanzen wiesen die auf Schadenersatz wegen Aufklärungsmängeln gestützte Klage ab.

[Dem] Revisionsvorbringen lässt sich keine die Erheblichkeitsschwelle des § 502 Abs 1 ZPO überschreitende Rechtsfrage entnehmen. […]

3. Zur Nichtaushändigung eines Kapitalmarktprospekts ist der Kl auf die – zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangene – E 6 Ob 193/15y zu verweisen, wonach die beratende Bank keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Ausfolgung von Kapitalmarktprospekten trifft und der Kl überdies die Kausalität zwischen Nichtübergabe des Prospekts und Anlageentscheidung darzulegen hat. Eine solche Kausalität wird auch in der Revision nicht nachvollziehbar dargelegt.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger und RA Dr. Markus Kellner
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