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SWK 19, 1. Juli 1997, Seite R 62
Rechtsgebühr: Bemessung
•Zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr für einen Mietvertrag gehört auch eine bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht rückzahlbare Mietzinsvorauszahlung - (§ 33 TP 5 Abs. 3 GebG), (Abweisung)
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