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GrESt: Heranziehung des Verkäufers
•Die Heranziehung des Verkäufers einer Liegenschaft als Gesamtschuldner für die Grunderwerbsteuer innerhalb der Verjährungsfrist ist zulässig, wenn der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten ist - (§ 20 BAO), (Abweisung)
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