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SWK 19, 1. Juli 1997, Seite 61

Gerichtsgebühren: Rückzahlung

Gerichtsgebühren sind nicht zurückzuzahlen, wenn eine Klage an den Beklagten zugestellt und erst später wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen wird - (Anm. 3 zu TP 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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