Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 1997, Seite R 61
Gerichtsgebühren: Rückzahlung
• Gerichtsgebühren sind nicht zurückzuzahlen, wenn eine Klage an den Beklagten zugestellt und erst später wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen wird - (Anm. 3 zu TP 1 GGG), (Abweisung)
()