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SWK 19, 1. Juli 1997, Seite 61

Grundstückschenkung

Die Schenkung eines Grundstückes an eine eingetragene offene Erwerbsgesellschaft, die aus den Kindern besteht, unterliegt der Schenkungssteuer nach Steuerklasse V - (§ 7 Abs. 1 ErbStG), (Abweisung)

(; AW 96/16/0033)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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