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Sachbezugswert bei Übergabe von Wertpapieren
Steuerliche Behandlung von „Stock Options"
(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen hat im Lohnsteuerprotokoll für das Jahr 1995 seine Rechtsansicht hinsichtlich der Übertragung von Optionen auf Aktien oder von Aktien von der ausländischen Muttergesellschaft an Arbeitnehmer einer inländischen Tochtergesellschaft bekanntgegeben. Demnach ist die kostenlose Übertragung von Optionen ebenso wie eine begünstigte Übertragung von Aktien als Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der nach den allgemeinen Vorschriften des § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu bewerten ist, im Zeitpunkt der Übertragung des Wirtschaftsgutes (des Zuflusses) zu versteuern.
Die Zusage an einen Mitarbeiter, daß er zu einem späteren Zeitpunkt Aktien zu einem bestimmten Wert kaufen kann, führt dann nicht zu einem Zufluß im Zeitpunkt der Einräumung, wenn das eingeräumte Recht nur persönlich durch den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann und eine Übertragung mangels Vorliegens eines Wirtschaftsgutes von vornherein nicht möglich ist. Ebenso liegt bei verschiedenen sogenannten Stock-Options-Modellen, bei denen die Zusage des Aktienerwerbers zu einem bestimmten Kurs an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, die auf ein bestimmtes Verhalten des Dienstnehmers abste...