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SWK 19, 1. Juli 1997, Seite T 84

EU-Zollfreiheit für 200 Zigaretten gleichheitswidrig?

EuGH sollte die Befreiungsverordnung aufheben

(apa) - Eine neue Facette in die Zoll-Diskussion bringt der Innsbrucker Finanzrechtlicher Werner Doralt ein. Nach seiner Ansicht ist die geltende Zollbefreiungsverordnung der EU für 200 Stück Zigaretten pro Reisendem „sachlich nicht gerechtfertigt und außerdem nach EU-Recht gleichheitswidrig." In den 1.000-S-Freibetrag für Waren, die aus Nichtmitgliedsländern zollfrei eingeführt werden dürfen, müßten die Tabakwaren richtigerweise eingerechnet werden und dürften nicht separat zollfrei bleiben. Dies gelte auch für alkoholische Getränke, die ebenfalls neben dem Freibetrag zollfrei eingeführt werden dürfen. Nach einer Aufhebung dieser Befreiung durch den EuGH sollte auf EU-Ebene eine Neuregelung kommen, plädiert Doralt. Eine Überprüfung der jetzigen Regelung kann übrigens jeder Reisende durchsetzen.

Da neben der 1.000-S-Freigrenze auch noch bis zu 200 Zigaretten zollfrei importiert werden können, seien Reisende diskriminiert, die nicht rauchen und daher auch keinen Bedarf an Rauchwaren haben, argumentiert Doralt: „Beim derzeitigen Durchschnittspreis von etwa 40 S pro Zigarettenpackung genießen Raucher nahezu den doppelten Freibetrag wie Nicht...

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