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SWK 12, 20. April 1997, Seite 46

Eingabengebühr

Der Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf Zustellung von Ausfertigungen von nicht in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Vorerkenntnissen, die in den Entscheidungsgründen des Erkenntnisses zitiert werden, unterliegt der Eingabengebühr von 120 S (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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