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SWK 26, 10. September 1997, Seite S 564

Umsatzsteuerliche Behandlung der Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen

(FLD) - Aus gegebenem Anlaß wird im folgenden die Rechtsansicht der Finanzlandesdirektion betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen mitgeteilt.

Verwendet bei der Besorgung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung der Auftraggeber gegenüber dem beauftragten Spediteur seine österreichische UID, so verlagert sich der Ort der Besorgungsleistung nach Österreich. Zu einem gleichzeitigen Übergang der Steuerschuld nach Art. 19 Abs. 1 Z 3 UStG kommt es jedoch nicht, wenn der Spediteur seinen Sitz im Inland hat. Diesfalls liegt eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des österreichischen Spediteurs vor.

Sachverhalt: Ein österreichischer Spediteur S erhält von einem österreichischen Auftraggeber Ö den Auftrag, Güter von Italien nach Deutschland zu befördern. S führt die Beförderung nicht selbst durch, sondern bedient sich eines italienischen Frachtführers F. Dieser führt die Beförderung von Italien nach Deutschland durch.

Rechtliche Beurteilung: Der Ort der Beförderungsleistung des F liegt gemäß Art. 3 a Abs. 2 erster Satz UStG in Italien, da dort die Beförderung beginnt. Verwendet S gegenüber F seine österreichische UID, so verlagert sich der Ort ...

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