zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2015, Seite 116

Keine Sechsmonateregelung für Werbungskostentaggelder

RV/7105145/2015.

Hinsichtlich des Werbungskostenabzugs kann die für Dienstreisen geltende Sechsmonateregelung (bei großen Dienstreisen ist erst nach Ablauf von sechs Monaten von einem neuen Mittelpunkt der Tätigkeit auszugehen) nicht angewendet werden.

Taggelder können daher nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Anfangsphase von 5 Tagen (durchgehendes oder regelmäßig wiederkehrendes Aufsuchen eines bestimmten Einsatzortes) bzw 15 Tagen (wiederkehrendes, aber nicht regelmäßiges Aufsuchen eines bestimmten Einsatzortes) noch nicht überschritten wird.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...