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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite R 109

Schuldzinsen: Abzugsfähigkeit

Schuldzinsen für Fremdkapital, das der frühere Komplementär einer Kommanditgesellschaft anläßlich der Einbringung der Kommanditgesellschaft in eine GmbH nach dem Strukturverbesserungsgesetz zur Beseitigung seines negativen Kapitalkontos aufnimmt, sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten abzugsfähig - (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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