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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite 57

Getränkesteuerrückstände

Für die Haftung des Erwerbers eines Betriebes für Getränkesteuerrückstände ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Betriebsübergabe und nicht im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides maßgebend - (§ 12 Abs. 1 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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