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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite S 423

Erwerb eines Dachbodens und nachfolgender Wohnungsausbau

Erwerb eines Dachbodens und nachfolgender Wohnungsausbau; Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG)

(BMF) - Angefragter Sachverhalt

Kauf eines Dachbodens ins Wohnungseigentum im Dezember 1987 und anschließend Ausbau zu einer Wohnung mit Vermietungsabsicht. Tatsächliche Vermietung der Wohnung vom März 1992 bis Februar 1993. In den Steuererklärungen 1988 bis 1993 werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.

Ab Erteilung der Benützungsbewilligung im März 1993 Benutzung der Wohnung durch den Steuerpflichtigen selbst (Hauptwohnsitz). Die Wohnung soll verkauft werden.

Würdigung

Im Anfragefall dürfte die Befreiung des § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 schon deshalb nicht anwendbar sein, weil eine zwischenzeitige Vermietung das Erfordernis des durchgehenden Hauptwohnsitzes beseitigt und der Zeitpunkt der Benützungsbewilligung nicht maßgeblich ist. Sollte der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgen, kommt die Befreiung des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung ( SWK-Heft 8/1993, Seite A 184).

Nach der Rechtsprechung kann ein Zinsenabzug bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte dann erfolgen, wenn die Zinsen nicht früher bei einer anderen Einkunftsquelle zu berücksichtigen waren oder privaten Wohnzwecken i. S. d. § 20 EStG zuzuordnen...

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