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SWK 11, 10. April 1997, Seite 38

Sicherstellungsauftrag

Ein Sicherstellungsauftrag gegen den Geschäftsführer einer GmbH, der zu Haftung für Abgabenschulden der GmbH herangezogen worden ist, kann erlassen werden, wenn die Einbringung der Abgaben bei der GmbH gefährdet ist - (§ 232 Abs. 1 BAO)

„Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat ..., liegt eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung von Abgabenschulden schon dann vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgabenschulden müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen. Vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen sind hingegen nicht erforderlich.

S. 039Der belangten Behörde kann daher nicht entgegengetreten werden, wenn sie aufgrund der unbestrittenen Tatsachen, daß der Beschwerdeführer außer dem Guthaben auf seinem Abgabenkonto im Zeitpunkt der Erlassung der Sicherstellungsaufträge über kein Vermögen und im Verhältnis zu den Abgabenschulden nur über ein niedriges Arbeitseinkom...

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